Pflegebox und Pflegehilfsmittel

Wissenswertes zur Beantragung von Pflegehilfsmitteln

Wer trägt die Kosten für kostenlose Pflegemittel in einer Pflegebox

Die Zahl der Personen, welche auf Pflege angewiesen sind, steigt in Deutschland und weltweit stark. Das wesentliche Ziel der Pflege ist es, dem Pflegebedürftigen bei den alltäglichen Dingen in der Pflegesituation zu unterstützen. Mit der Unterstützung von Pflegehilfsmitteln, welche teilweise oder ganz gesetzlich gefördert werden, soll die Möglichkeit gegeben werden, das Leben größtenteils selbstbestimmt zu führen. Dazu bedarf es den Einsatz von unterstützenden Verbrauchsmitteln wie Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhen, Desinfektionsmittel und mehr.

Für eine Pflegefachkraft, pflegenden Angehörigen sowie für einen Pflegebedürftigen selbst sind die zuzahlungsfreien, zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel von enormer Bedeutung und eine große Erleichterung finanziell sowie organisatorisch. Die Kosten für eine Pflegebox mit Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse bzw. Versicherung übernommen.
 

Wer trägt die Kosten für unterstützende Pflegehilfsmittel

Die Kostenübernahme durch die Pflegekasse oder Krankenkasse wird übernommen, wenn das gebrauchte Pflegehilfsmittel im Hilfsmittelkatalog vom GKV aufgeführt ist. Die nicht zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel werden leihweise überlassen oder zur Verfügung gestellt. Zusätzlich kann ein Arzt kann nur Produkte verordnen, die am Markt zu bekommen sind. Manchmal ist es sehr diffizil, den vielen Regelungen in Deutschland gerecht zu werden. Das beschert dem Pflegebedürftigen und den pflegenden Angehörigen oftmals unnötige Arbeit.

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40,00 € monatlicher Zuschuss für zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel Voraussetzungen

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Die Pflegegrade und deren Bedeutung

Welche Pflegehilfsmittel zur Pflege erhält man bei welchem Pflegegrad

Mit der Feststellung eines der in Deutschland verzeichneten Pflegegrade ist genau festgelegt, auf welche Hilfsmittel zur Pflege der Betroffene einen gesetzlichen Anspruch zur Förderung hat. Die Pflegehilfsmittel dienen in der Regel dazu, den Erfolg einer Behandlung in der Pflegesituation zu unterstützen sowie dazu, dem Pflegebedürftigen ein Stück Lebensqualität zurückzugeben. Dabei sind Hörhilfen, Körperersatzstücken, digitale System wie der Hausnotruf oder auch orthopädischen Hilfsmittel zu nennen.

Bei den Pflegehilfsmitteln wird der Einsatzbereich zwischen dem häuslichen und stationären Bereich unterschieden. Beide genannten Bereiche werden in verschiedene Kategorien unterteilt. Zu den Hilfsmitteln für den täglichen Gebrauch in der Pflegesituation und zum persönlichen Schutz zählen die sogenannten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Das sind unter anderem Hand- und Flächendesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Fingerlinge, Mundschutz und Schürzen. Die täglichen Pflegehilfsmittel zur Körperpflege und -hygiene gehören zu den Prioritäten in der Pflege. Hierunter zählt der Duschwagen und zur Betthygiene zählen Bettpfannen, Urinflaschen, sowie wiederverwendbare Bettschutzeinlagen.

Sie haben noch kein Pflegegrad aber körperliche Einschränkungen?

Wenn Sie sich über einen gesetzlichen Zuschuss wie den der zuzahlungsfreien Pflegeboxen interessieren, bedarf erst vorab die Einstufung eines Pflegegrads. Die Familiara GmbH aus Berlin unterstützt Sie gerne als unabhängiges Unternehmen bei der Beantragung eines Pflegegrad-Erstantrages und steht Ihnen bei Fragen zur Seite. Familiara ist seit dem Jahr 2004 Deutschlands führende Pflegegradberatung für die Durchsetzung von Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und möchte sicherstellen, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen von Beginn an die ihnen gewährten Unterstützungsleistungen von der Pflegeversicherung erhalten. 

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Die fünf Pflegegrade auf einen Blick:

  • Pflegegrad 1 (PG 1): Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 2 (PG 2): Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 3 (PG 3): Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 4 (PG 4): Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 5 (PG 5): Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit Anforderungen 


Pflegegrade und Leistungen

Stand Mai 2024
Monatliches Pflegegeld: PG 1 - € | PG 2 332 € | PG 3 573 € | PG 4 765 € | PG 5  947 €

Pflegesachleistungen im Monat: PG 1 - € | PG 2 761 € | PG 3 1.432 € | PG 4 1.778 € | PG 5  2.000 € 

Anpassung am Wohnraum (je Maßnahme): PG 1 4.000 € |  PG 2 4.000 € | PG 3 4.000 € | PG 4 4.000 € | PG 5 4.000 € 

Entlastungsbetrag (monatlich): PG 1 125 € | PG 2 125 € | PG 3 125 € | PG 4 125 € | PG 5 125 € 

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: PG1 | bis zu 40 € | PG 2 bis zu 40 € | PG 3 bis zu 40 € | PG 4 bis zu 40 € | PG 5 bis zu 40 € 

Hausnotruf (monatlich): PG 1 bis zu 25,50 € | PG 2 bis zu 25,50 € |  PG 3 bis zu 25,50 € |  PG 4 bis zu 25,50 € |  PG 5 bis zu 25,50 € 

Pflegeberatung, Beratungseinsatz: PG1 Ja | PG 2 Ja | PG 3 Ja | PG 4 Ja | PG 5 Ja

Pflegekurse für Angehörige:  PG1 Ja | PG 2 Ja | PG 3 Ja | PG 4 Ja | PG 5 Ja

Technische Pflegehilfsmittel: PG1 Ja | PG 2 Ja | PG 3 Ja | PG 4 Ja | PG 5 Ja 


Pflegehilfsmittel für mehr Selbständigkeit

Essenzielle Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung und Mobilität sind

  • Hausnotrufsysteme
  • Rollstühle
  • Gehwagen
  • Gehhilfen
  • Pflegebetten und Zubehör


Die hier aufgezählten Pflegehilfsmittel zählen diese zu den technischen Hilfsmitteln. Diese müssen bei Wegfall der medizinischen beziehungsweise pflegenden Notwendigkeit zurückgegeben werden. Die Zuzahlungen zu technischen Hilfsmitteln muss der Pflegebedürftige nur leisten, wenn er diese zum dauerhaften Gebrauch (als Eigentum) verwenden muss oder möchte.
Bei dem technischen Pflegehilfsmittel des Hausnotrufsystems können wir die Saniplex GmbH empfehlen ➞ 

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Sie haben oder pflegen eine Person mit anerkanntem Pflegegrad und werden in Ihrem Zuhause betreut? Dann haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für Pflegehilfsmittel in Höhe von 40,00 Euro durch Ihre Krankenkasse - und das monatlich. 

Die Vorteile einer Pflegebox

Finanzielle Entlastung: Die Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung entlastet sowohl die Pflegebedürftigen als auch ihre Angehörigen. Im Jahr können Sie bis zu 480,00 Euro sparen - andere Pflegeleistungen bleiben von diesem Anspruch unberührt.
Eine verbesserte Pflegequalität: Mit den richtigen sowie angemessenen Hilfsmitteln kann die Pflege effizienter und angenehmer gestaltet werden.
Hygiene und Sicherheit: Die in der Pflegebox enthaltenen Produkte fördern eine sauber beziehungsweise hygienische Pflegeumgebung, was bei anfälligen Personen besonders wichtig ist.
Bester Komfort: Eine regelmäßige Lieferung nach Hause reduziert den Aufwand, die Pflegehilfsmittel bei der Apotheke selbst besorgen und mit der Krankenkasse direkt abrechnen zu müssen.
Gratis Abo-Service: Durch die Beantragung einer Pflegebox beim zertifizierten Leistungserbringer sanus+ haben Sie einen direkten Ansprechpartner im Kundenservice im Fall bei Rückfragen zu Produkten oder Anwendungen, können zudem im Online-Kundenkonto die Zusammenstellung sowie das Lieferintervall der Pflegebox monatlich anpassen und profitieren von einer kostenlosen Lieferung an Ihre angegebene Wunschadresse.

Nutzen Sie noch heute ab Pflegegrad 1 Ihren gesetzlichen Anspruch nach dem  § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI für eine zuzahlungsfreie Pflegebox mit Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von monatlich bis zu 40,00 Euro. Mit Ihrem gesetzlichen Anrecht erreicht Sie Ihre individuelle bedarfsorientierte Pflegebox in nur wenigen Tagen nach der Antragsprüfung und Genehmigung bei Ihrer Kranken- beziehungsweise Pflegekasse. Beantragen Sie online in nur wenigen Schritten Ihre kostenlose Pflegebox ➞
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