Pflegebox und Pflegehilfsmittel
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0,00 € Pflegebox mit Pflegegrad 1-5
Monatlich ✓ kostenlos ✓ frei Haus
Wissenswertes zur Beantragung von Pflegehilfsmitteln
Wer trägt die Kosten für kostenlose Pflegemittel in einer Pflegebox
Die Zahl der Personen, welche auf Pflege angewiesen sind, steigt in Deutschland und weltweit stark. Das wesentliche Ziel der Pflege ist es, dem Pflegebedürftigen bei den alltäglichen Dingen in der Pflegesituation zu unterstützen. Mit der Unterstützung von Pflegehilfsmitteln, welche teilweise oder ganz gesetzlich gefördert werden, soll die Möglichkeit gegeben werden, das Leben größtenteils selbstbestimmt zu führen. Dazu bedarf es den Einsatz von unterstützenden Verbrauchsmitteln wie Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhen, Desinfektionsmittel und mehr.
Für eine Pflegefachkraft, pflegenden Angehörigen sowie für einen Pflegebedürftigen selbst sind die zuzahlungsfreien, zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel von enormer Bedeutung und eine große Erleichterung finanziell sowie organisatorisch. Die Kosten für eine Pflegebox mit Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse bzw. Versicherung übernommen.
Wer trägt die Kosten für unterstützende Pflegehilfsmittel
Die Kostenübernahme durch die Pflegekasse oder Krankenkasse wird übernommen, wenn das gebrauchte Pflegehilfsmittel im Hilfsmittelkatalog vom GKV aufgeführt ist. Die nicht zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel werden leihweise überlassen oder zur Verfügung gestellt. Zusätzlich kann ein Arzt kann nur Produkte verordnen, die am Markt zu bekommen sind. Manchmal ist es sehr diffizil, den vielen Regelungen in Deutschland gerecht zu werden. Das beschert dem Pflegebedürftigen und den pflegenden Angehörigen oftmals unnötige Arbeit.
Pflegebox beantragen
40,00 € monatlicher Zuschuss für zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel • Voraussetzungen
✔ ️ Sie haben oder pflegen eine Person mit Pflegegrad
✔ Ihr Wohnsitz ist für die Paketzustellung in Deutschland
✔ Die Adress- und Versicherungsdaten haben Sie zur Hand
Die Pflegegrade und deren Bedeutung
Welche Pflegehilfsmittel zur Pflege erhält man bei welchem Pflegegrad
Mit der Feststellung eines der in Deutschland verzeichneten Pflegegrade ist genau festgelegt, auf welche Hilfsmittel zur Pflege der Betroffene einen gesetzlichen Anspruch zur Förderung hat. Die Pflegehilfsmittel dienen in der Regel dazu, den Erfolg einer Behandlung in der Pflegesituation zu unterstützen sowie dazu, dem Pflegebedürftigen ein Stück Lebensqualität zurückzugeben. Dabei sind Hörhilfen, Körperersatzstücken, digitale System wie der Hausnotruf oder auch orthopädischen Hilfsmittel zu nennen.
Bei den Pflegehilfsmitteln wird der Einsatzbereich zwischen dem häuslichen und stationären Bereich unterschieden. Beide genannten Bereiche werden in verschiedene Kategorien unterteilt. Zu den Hilfsmitteln für den täglichen Gebrauch in der Pflegesituation und zum persönlichen Schutz zählen die sogenannten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Das sind unter anderem Hand- und Flächendesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Fingerlinge, Mundschutz und Schürzen. Die täglichen Pflegehilfsmittel zur Körperpflege und -hygiene gehören zu den Prioritäten in der Pflege. Hierunter zählt der Duschwagen und zur Betthygiene zählen Bettpfannen, Urinflaschen, sowie wiederverwendbare Bettschutzeinlagen.
Sie haben noch kein Pflegegrad aber körperliche Einschränkungen?
Wenn Sie sich über einen gesetzlichen Zuschuss wie den der zuzahlungsfreien Pflegeboxen interessieren, bedarf erst vorab die Einstufung eines Pflegegrads. Die Familiara GmbH aus Berlin unterstützt Sie gerne als unabhängiges Unternehmen bei der Beantragung eines Pflegegrad-Erstantrages und steht Ihnen bei Fragen zur Seite. Familiara ist seit dem Jahr 2004 Deutschlands führende Pflegegradberatung für die Durchsetzung von Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und möchte sicherstellen, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen von Beginn an die ihnen gewährten Unterstützungsleistungen von der Pflegeversicherung erhalten.
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Die fünf Pflegegrade auf einen Blick:
- Pflegegrad 1 (PG 1): Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- Pflegegrad 2 (PG 2): Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- Pflegegrad 3 (PG 3): Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- Pflegegrad 4 (PG 4): Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- Pflegegrad 5 (PG 5): Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit Anforderungen
Pflegegrade und Pflegeleistungen
Stand Mai 2024
Monatliches Pflegegeld:
Unter Pflegegeld wird eine monatliche Zahlung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherungen als finanzielle Entlastung in der Pflege verstanden. Das Pflegegeld erhalten alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, die im Wohnumfeld zu Hause unentgeltlich von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden. Die Höhe ist abhängig vom Pflegegrad und der Schwere der körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung.
PG 1 - - - €
PG 2 332 €
PG 3 573 €
PG 4 765 €
PG 5 947 €
Pflegesachleistungen im Monat:
In der häuslichen Pflege können Sie bei Ihrer Pflegekasse Pflegeleistungen beanspruchen, wenn Sie bei der Pflegesituation im Alltag professionelle Unterstützung erhalten müssen. Als Pflegesachleistung nach Paragraf 36 SGB XI gilt eine professionelle häusliche Pflegehilfe, die körperbezogene Pflege, Betreuung und Haushaltsdienste leistet. Zur Pflegesachleistung gehört auch die pflegefachliche Anleitung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen. Die Pflegekassen übernehmen die entstehenden Kosten, die je nach Pflegegrad variieren.
PG 1 - - - €
PG 2 761 €
PG 3 1.432 €
PG 4 1.778 €
PG 5 2.000 €
Anpassung am Wohnraum (je Maßnahme):
Um die Pflege zu Hause bestmöglich gestalten zu können, ist es oftmals notwendig, das eigene Wohnumfeld anzupassen sowie baulich zu verändern. Da Treppen, Bäder, Türen und vieles mehr zu großen Hürden in den eigenen vier Wänden werden können, besonders bei einer körperlichen Einschränkung werden können, könne für bestimmte Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen Förderungen beantragt werden. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Selbständigkeit der Person zu fördern. Die Schwere der Einschränkung ist bei der Fördersumme egal.
PG 1 4.000 €
PG 2 4.000 €
PG 3 4.000 €
PG 4 4.000 €
PG 5 4.000 €
Entlastungsbetrag (monatlich):
Die meisten leicht pflegebedürftigen Personen werden von ihren Angehörigen teilweise oder vollständig zu Hause versorgt und betreut, was viel Zeit und Energie für die Betroffenen erfordert. Der sogenannte Entlastungsbetrag für die häusliche Pflege dient dazu, Pflegende zu entlasten und die Selbständigkeit von Pflegebedürftigen zu unterstützen. Der Betrag für die Entlastung ist zweckgebunden. Für bestimmte Dienstleistungen, die Pflegenden entlasten oder die Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit von Pflegebedürftigen fördern wie die Unterstützung im Haushalt. Der Entlastungsbeitrag wird bereits ab Pflegegrad 1 ausgezahlt.
PG 1 125 €
PG 2 125 €
PG 3 125 €
PG 4 125 €
PG 5 125 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:
Um die häusliche Pflege hygienisch zu verbessern und optimal zu gestalten, haben Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 oder höher einen monatlichen Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Diese könne in einer Pflegebox monatlich an eine Wunschadresse geliefert werden. Mit den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln besteht ein gegenseitiger Schutz sowohl für den Pflegebedürftigen als auch zur pflegenden Person. Die Pflegeleistung wird zusätzlich zum Pflegegeld gewährt und von der Pflegekasse übernommen.
PG 1 bis zu 40 €
PG 2 bis zu 40 €
PG 3 bis zu 40 €
PG 4 bis zu 40 €
PG 5 bis zu 40 €
Hausnotruf (monatlich):
Ein Hausnotruf erlaubt es, selbstständig und selbstbestimmt im eigenen Wohnumfeld auch alleine zu leben, aber dennoch immer schnell Hilfe rufen zu können. Dadurch werden sowohl die Betroffenen als auch die Angehörigen entlastet und haben weniger Sorgen. Ein Hausnotruf gewährleistet damit, dass eine Person nach einem schweren Sturz oder in einem anderen Notfall weiterhin in der Lage ist, Hilfe sofort und unkompliziert zu rufen. Ein Knopfdruck genügt, um sich direkt mit der Notrufzentrale oder mit Verwandten zu verbinden und die Situation zu schildern.
PG 1 bis zu 25,50 €
PG 2 bis zu 25,50 €
PG 3 bis zu 25,50 €
PG 4 bis zu 25,50 €
PG 5 bis zu 25,50 €
Pflegekurse für Angehörige:
Sollten Sie sich für die Pflege eines Angehörigen entscheiden, benötigen Sie eine große Menge an praktischem Pflegewissen und hilfreiche Tipps. Wenn Sie über das nötige Pflegewissen verfügen, sorgen Sie dafür, dass Ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause bestmöglich versorgt werden können. Allerdings sollten Sie Ihre körperliche und geistige Gesundheit nicht vernachlässigen. Sie haben die Möglichkeit, Pflegekurse zu besuchen, die von den Pflegekassen kostenfrei angeboten werden, um sich genau über die Pflegerolle und den Herausforderungen genauer zu informieren.
PG 1 Gratis
PG 2 Gratis
PG 3 Gratis
PG 4 Gratis
PG 5 Gratis
Pflegehilfsmittel für mehr Selbständigkeit
Essenzielle Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung und Mobilität sind
- Hausnotrufsysteme
- Rollstühle
- Gehwagen
- Gehhilfen
- Pflegebetten und Zubehör
Die hier aufgezählten Pflegehilfsmittel zählen diese zu den technischen Hilfsmitteln. Diese müssen bei Wegfall der medizinischen beziehungsweise pflegenden Notwendigkeit zurückgegeben werden. Die Zuzahlungen zu technischen Hilfsmitteln muss der Pflegebedürftige nur leisten, wenn er diese zum dauerhaften Gebrauch (als Eigentum) verwenden muss oder möchte.
Bei dem technischen Pflegehilfsmittel des Hausnotrufsystems können wir die Saniplex GmbH empfehlen ➞
Jetzt eine kostenfreie Pflegebox beantragen
Sie haben oder pflegen eine Person mit anerkanntem Pflegegrad und werden in Ihrem Zuhause betreut? Dann haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für Pflegehilfsmittel in Höhe von 40,00 Euro durch Ihre Krankenkasse - und das monatlich.
Die Vorteile einer Pflegebox
Finanzielle Entlastung: Die Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung entlastet sowohl die Pflegebedürftigen als auch ihre Angehörigen. Im Jahr können Sie bis zu 480,00 Euro sparen - andere Pflegeleistungen bleiben von diesem Anspruch unberührt.
Eine verbesserte Pflegequalität: Mit den richtigen sowie angemessenen Hilfsmitteln kann die Pflege effizienter und angenehmer gestaltet werden.
Hygiene und Sicherheit: Die in der Pflegebox enthaltenen Produkte fördern eine sauber beziehungsweise hygienische Pflegeumgebung, was bei anfälligen Personen besonders wichtig ist.
Bester Komfort: Eine regelmäßige Lieferung nach Hause reduziert den Aufwand, die Pflegehilfsmittel bei der Apotheke selbst besorgen und mit der Krankenkasse direkt abrechnen zu müssen.
Gratis Abo-Service: Durch die Beantragung einer Pflegebox beim zertifizierten Leistungserbringer sanus+ haben Sie einen direkten Ansprechpartner im Kundenservice im Fall bei Rückfragen zu Produkten oder Anwendungen, können zudem im Online-Kundenkonto die Zusammenstellung sowie das Lieferintervall der Pflegebox monatlich anpassen und profitieren von einer kostenlosen Lieferung an Ihre angegebene Wunschadresse.
Nutzen Sie noch heute ab Pflegegrad 1 Ihren gesetzlichen Anspruch nach dem § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI für eine zuzahlungsfreie Pflegebox mit Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von monatlich bis zu 40,00 Euro. Mit Ihrem gesetzlichen Anrecht erreicht Sie Ihre individuelle bedarfsorientierte Pflegebox in nur wenigen Tagen nach der Antragsprüfung und Genehmigung bei Ihrer Kranken- beziehungsweise Pflegekasse. Beantragen Sie online in nur wenigen Schritten Ihre kostenlose Pflegebox ➞
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Wissenswertes und weitere Beiträge:
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